Allgemeine Geschäftsbedingungen Nordgrat GmbH

Version August 2020
  1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ‚AGB‘) gelten für alle Verträge, die Nordgrat GmbH mit Personen oder Unternehmen (nachfolgend ‚Kunden‘) über Nordgrat GmbH angebotene Produkte und Leistungen abschließt. 1.2. Mit der Aufgabe einer Bestellung bei Nordgrat GmbH akzeptiert der Kunde diese AGB und deren Geltung für das Vertragsverhältnis zwischen Nordgrat GmbH und dem Kunden. 1.3. Die AGB gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Nordgrat GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle Version der AGB findet sich auf der Website von Nordgrat GmbH.
  2. Vertragsabschluss und Schriftform 2.1. Die Beschreibungen der Angebote auf der Website von Nordgrat GmbH gelten als Einladung zur Offerterstellung. Ein Vertrag kommt erst durch Erbringung der bestellten Leistung oder eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Nordgrat GmbH zustande. 2.2. Soweit Nordgrat GmbH ein schriftliches Angebot unterbreitet, ist dieses ohne anderslautende Vereinbarung ab Ausstellung 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Nordgrat GmbH zustande. 2.3. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages oder von Teilen davon müssen von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Beanstandungen, Mahnungen, Mängelrügen usw. erfordern die Schriftform.
  3. Vorvertragliche Spezifikationen 3.1. Die Angaben in Angeboten, Prospekten, Zeichnungen usw. basieren auf den gültigen Spezifikationen zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes. Änderungen bis zur Erbringung der Leistung bleiben vorbehalten, sofern sie den vorgesehenen funktionalen Einsatz nicht beeinträchtigen.
  4. Leistungsumfang 4.1. Nordgrat GmbH gewährt dem Kunden das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die vertragsgemässen Services zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, Dritten keinen Zugang zu den Services verschaffen und die Services nicht zu nutzen, um Dritten Dienstleistungen zu erbringen. Zudem verpflichtet sich der Kunde, keine Software oder Teile von Software zu kopieren, zu ändern, herunterzuladen oder zu verbreiten. 4.2. Nordgrat GmbH liefert an den Kunden bestellte Produkte, die den Spezifikationen auf der Website entsprechen. 4.3. Nordgrat GmbH erbringt Services und liefert Produkte (gemeinsam ‘Leistung’) grundsätzlich in Standardausführung. Andernfalls richtet sich die Leistung nach der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Sofern die Leistung auch handelsübliche Software und/oder Produkte umfasst, gelten hierfür ausschließlich die maßgebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten. 4.4. Nordgrat GmbH ist ausdrücklich berechtigt, von den vereinbarten einzelnen Leistungsmerkmalen abzuweichen, wenn sich durch die Abweichung keine funktionalen Einschränkungen ergeben. Der Kunde akzeptiert allfällige daraus entstehende Änderungen. Nordgrat GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen mit Bezug auf die Vergangenheit vorzunehmen. 4.5. Nordgrat GmbH ist berechtigt, auf Hardwareelemente beim Kunden zuzugreifen, um die Funktionsfähigkeit der Services und der Produkte zu prüfen und zu gewährleisten. Zudem ist Nordgrat GmbH berechtigt, Software-Updates auf gewisse Hardwareelemente zu laden. 4.6. Nordgrat GmbH ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen Daten des Kunden im Rahmen von Cloud-Dienstleistungen abzuspeichern. Diese Daten stehen dem Kunden jederzeit über Zugriff auf die Cloud zur Verfügung. Die Daten werden für die Dauer gemäss den anwendbaren Bestimmungen gespeichert und danach unwiederbringlich gelöscht. 4.7. Nordgrat GmbH stellt eine standardisierte Bedienungsanleitung zur Verfügung. Zusätzliche oder individualisierte Bedienungsanleitungen werden gegen Entgelt geliefert. 4.8. Nordgrat GmbH unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, die vertragsgemässen Services während 24 Stunden am Tag und während sieben Tagen die Woche über 99% der Zeit zur Verfügung zu stellen. Vorbehalten bleiben Unterbrüche, deren Ursache nicht im Verantwortungsbereich von Nordgrat GmbH liegen. 4.9. Nordgrat GmbH verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Supportleistungen während den Geschäftszeiten zu erbringen.
  5. Änderungen des Leistungsumfanges seitens des Kunden 5.1. Änderungen des Leistungsumfanges seitens des Kunden können Auswirkungen auf die vereinbarten Preise und Termine haben.
  6. Vertragsabwicklung 6.1. Der Kunde ist für die Koordination der beauftragten Unternehmer verantwortlich. Mehraufwand von Nordgrat GmbH durch Nichtbeachtung der Koordinationsbestimmungen wird zusätzlich verrechnet. 6.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen einzuhalten; Nordgrat GmbH trifft diesbezüglich keine Verantwortung. Zudem ist der Kunde verpflichtet, Nordgrat GmbH rechtzeitig auf anwendbare gesetzliche oder behördliche Vorschriften und Bedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen aufmerksam zu machen. 6.3. Nordgrat GmbH ist berechtigt, Teilaufträge an geeignete Unterlieferanten zu vergeben.
  7. Termine & Fristen 7.1. Die im Angebot für die Leistungserbringung vermerkten Termine und -fristen sind unverbindliche Orientierungshilfen. 7.2. Es sind ausschließlich vertraglich zugesicherte Termine gültig unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt (d.h. Hindernisse, die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden können, ungeachtet, ob diese bei Nordgrat GmbH, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen). 7.3. Voraussetzung für die Leistungserbringung und damit für Termine und/oder den Beginn von Fristen für die Leistungserbringung ist die Einholung aller behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen, die Leistung der bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten sowie die Bereinigung aller wesentlichen technischen Punkte.
  8. Lieferbedingungen 8.1. Produkte werden gemäss den auf der Website angegebenen Bedingungen geliefert. Die Gewährleistung richtet sich nach diesen AGB. Soweit es sich um Drittprodukte handelt, übernimmt Nordgrat GmbH keine Gewährleistung, die weiter als diejenige des Drittanbieters geht. 8.2. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand an den Kunden auf den Kunden über, unabhängig davon, ob der Versand durch Nordgrat GmbH oder einen Dritten erfolgt.
  9. Preise und Zahlungsbedingungen 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraglich geschuldeten Zahlungen rechtzeitig zu leisten. Die Zahlungen haben auf eine der auf der Website angegeben Arten in Schweizer Franken zu erfolgen. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, schuldet der Kunde bei Zahlungsverzug automatisch Verzugszinsen zum Satz von 5% p.a. und zudem ist Nordgrat GmbH berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen einzustellen sowie dem Kunden den Zugang zu Services zu verunmöglichen. 9.2. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Weitere gesetzliche Abgaben werden dem Kunden zu den jeweils gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Abzüge vom Rechnungsbetrag seitens des Kunden sind nicht gestattet. 9.3. Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen/behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle usw. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so ist Nordgrat GmbH berechtigt, die Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen. 9.4. Der Kunde darf Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, nur bei schriftlicher Einwilligung von Nordgrat GmbH verrechnen. 9.5. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Nordgrat GmbH nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden zu kürzen oder zurückzustellen.
  10. Eigentumsvorbehalt 10.1. Nordgrat GmbH behält sich das Eigentum an ihrer Leistung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Maßnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Nordgrat GmbH erforderlich sind, zu treffen. 10.2. Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand zu halten und zugunsten von Nordgrat GmbH gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern.
  11. Gewährleistung 11.1. Nordgrat GmbH leistet Gewähr dafür, dass die bestellten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden keine Mängel in Bezug auf Materialien und/oder Verarbeitung aufweisen. 11.2. Nordgrat GmbH gewährleistet, dass Services mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht werden. Nordgrat GmbH schuldet keinen irgendwie gearteten Erfolg. Nordgrat GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Rechtzeitigkeit von Daten und auch nicht für Entscheidungen oder Handlungen des Kunden. Nordgrat GmbH ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder sonstige Schäden, die aufgrund der Nutzung von Drittservices durch den Kunden erfolgen oder die mit der Nutzung von Kommunikationsnetzen und -einrichtungen verbunden sind, insbesondere ist Nordgrat GmbH auch nicht verantwortlich für Handlungen von Dritten, welche beim Kunden Schaden verursachen (z.B. Hacking, Schadsoftware, etc.). Zudem ist Nordgrat GmbH nicht verantwortlich für Verzögerungen oder andere Probleme, die dadurch entstehen, dass Dritte (insbesondere Betreiber von Kommunikationsnetzen oder Hersteller von Produkten) die von ihnen verwendete Software ändern. 11.3. Allfällige Mängel müssen Nordgrat GmbH schriftlich unter detaillierter Beschreibung der Mängel mitgeteilt werden. Beschlagen die Mängel Produkte, hat die Mangelrüge unter Mitsendung des vollständigen, mangelhaften Produkts und des datierten Kaufbelegs innert 2 Jahren ab Kaufdatum zu erfolgen. 11.4. Solange der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, kann Nordgrat GmbH jegliche Gewährleistung verweigern. Es erfolgt kein Unterbruch der Gewährleistungsfrist.
  12. Rechte an Plänen, etc. und Schutzrechte 12.1. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Software vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Software ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. 12.2. Bei Kollision mit gewerblichen Schutzrechten Dritter kann Nordgrat GmbH nur für absichtliches oder grobfahrlässiges Handeln haftbar gemacht werden. Nordgrat GmbH haftet nicht für die Schutzrechtsverletzungen von Dritten wie insbesondere Hersteller von Produkten.
  13. Datenschutz 13.1. Mit Bezug auf Fragen des Datenschutzes gilt die Datenschutzerklärung, welche auf der Website von Nordgrat GmbH verfügbar ist.
  14. Haftung 14.1. Jegliche Haftung von Nordgrat GmbH und ihren Hilfspersonen im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet Nordgrat GmbH nicht für mittelbaren oder indirekten Schaden.
  15. Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1. Das Vertragsverhältnis, inkl. dieser AGB, untersteht ausschließlich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen internationalen Privatrechts, insbesondere unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht). 15.2. Sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Auseinandersetzungen sind von den ordentlichen Gerichten am Sitz der Nordgrat GmbH zu entscheiden.